top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Mietkonditionen der 

Fa. HUBSTEIGER-VERLEIH24.de / Ralph Letzing 

 

​

§ 1 - Bereitstellung und Übernahme von Mietgeräten 

Die zu vermietenden Geräte werden vom Vermieter in betriebsbereitem Zustand bereitgestellt, Geräte mit Verbrennungsmotor werden vollgetankt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme des Gerätes dessen ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand zu überprüfen und diesen mit dem Empfang durch Unterschrift auf den Übergabepapieren zu bescheinigen. Ferner verpflichtet er sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgerätes anzuzeigen. 

​

​

§ 2 - Haftung des Vermieters 

Der Vermieter schließt eine weitergehende Haftung bezüglich Sach- und Personenschäden, ebenso irgendwelchen Schadenersatz ausdrücklich aus. Ferner haftet der Vermieter nicht für Mängel an den mit dem Mietgerät ausgeführten Arbeiten, auch nicht für Folgeschäden.

​

§ 3 - Mietpreise 

Der Mietpreis wird zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet, gilt für die normale Nutzung im 8-Stunden-Tag und bezieht sich je Kalendertag. Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises Die Kaution in Höhe von 500 € ist bei Übergabe der Mietsache sofort fällig. Die Maschine wird vollgetankt übergeben, sollte Sie bei Rückgabe nicht vollgetankt sein, werden die aktuellen Literpreise für Benzin berechnet, zzgl. 10%.

Zusätzliche Arbeitsstunden durch Mehrschichtbetrieb oder Überstunden werden zu gesondert ausgewiesenen Stundensätzen berechnet. Andere ungewöhnliche Beanspruchung mit entsprechend hoher Abnutzung hat der Mieter dem Vermieter vor Verwendung des Mietgerätes anzuzeigen und werden zusätzlich berechnet. So weit nicht anders vereinbart beginnt die Miete mit dem Tag der Abholung bzw. Anfuhr und gilt ab Lager Bous. Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters. Die Miete ist spätestens bei Abholung oder Anfuhr im Voraus zu zahlen. Das Mietverhältnis endet mit der Rücklieferung des Gerätes. Zum Ausgleich von Mietzahlungen werden grundsätzlich keine Wechsel akzeptiert. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 7 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung im Rückstand, so ist der Vermieter berechtigt, das Gerät ohne Anrufung des Gerichtes auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät und den Abtransport desselben zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich einer erhaltenen Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.

​

§ 4 -Pflichten des Mieters 

Der Mieter hat sich zu vergewissern, dass das angemietete Gerät den Zulassungs- und Sicherheitsbestimmungen für seinen Arbeitseinsatz entspricht. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß einzusetzen, bei der Benutzung des Mietobjekt die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbedingungen sowie Straßenverkehrsvorschriften und die Vorgaben gemäß vorliegender Bedienungsanleitung zwingend einzuhalten. Eine PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) ist zwingend notwendig.

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät weder an einen Dritten weiterzuvermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abzutreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einzuräumen.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht. 

​

§ 5 - Rücklieferung von Mietgeräten 

Das Ende der Mietzeit ist rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Insbesondere müssen die Mietgeräte gesäubert und vollgetankt zurückgeliefert werden. Ist die Säuberung durch den Vermieter notwendig, werden mindestens 50 € + Mwst. berechnet. Maschinen werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird das Gerät in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner vorgenannten Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 

​

§ 6 - Haftung des Mieters 

Bei Rücklieferung nicht oder defekt zurückgegebener Teile werden diese sofort zum marktüblichen Preis berechnet. Versehentlich nicht zurück gelieferte Zubehörteile und Papiere sind spätestens am darauffolgenden Tag zurückzuliefern. Andernfalls erfolgt die Berechnung. 

​

§ 7 - Kündigung 

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden:

a) wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter Tatsachen bekannt werden, nach denen die Kreditwürdigkeit des Mieters nicht mehr gewährleistet erscheint, 

b) wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters das Gerät oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen nicht nachvollziehbaren Ort verbringt, 

c) bei Verstoß gegen die §§ 3, 4 und 5

​

§ 8 -Verlust und Versicherung der Mietgeräte 

Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zu treffen zur Sicherung des Mietobjektes gegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus. Entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter voll zu ersetzen. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) schriftlich zu informieren, bzw., bei Eigentumsdelikten und Fremdverschulden, ein Nachweis über die polizeiliche Meldung vorzulegen. Bei einem Diebstahl trägt der Mieter 100% des Wiederbeschaffungswertes. 

 

§ 9 -Verschiedenes 

Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam werden, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 

​

§ 10 - Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt 66359 Bous als vereinbart. 

 

​

​

Bedingungen für die Versicherung der Mietgeräte

​

1. HUBSTEIGER-VERLEIH24.de schließt für die Mietsache eine Versicherung gegen Maschinenbruch, Elementarschäden und Diebstahl nach den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2011) ab. Der Mieter bezahlt an HUBSTEIGER-VERLEIH24.de hierfür Versicherungskosten, die in ausgewiesener Höhe gesondert vom Mietzins, im Mietvertrag festgesetzt sind. Der im Mietvertrag angegebene Tagessatz gilt dabei jeweils pro Kalendertag. Der Mieter trägt zudem in jedem Schadensfall den vereinbarten Eigenanteil. 

​

2. Das Haftpflichtrisiko des Mieters ist nicht versichert. Haftpflichtversicherungsschutz besteht nur, soweit dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieses ist insbesondere bei Arbeitsmaschinen, die bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen, nicht der Fall. 

​

3. Schäden an den Gummiketten sind von der Haftungsbegrenzung gemäß nachfolgend Ziffer 4. ausgeschlossen (Im Schadensfall sind die Kosten vom Mieter zu 100% zu erstatten).

​

4. Der Eigenanteil des Mieters beträgt im Schadensfall (je Schaden und je Gerät) 1.000,- €. Eine etwaige Schadensersatzhaftung des Mieters für durch ihn (mit-)verursachte Schäden an der Mietsache ist auf den vorgenannten Eigenanteil begrenzt, soweit es um versicherte Gefahren und Schäden im Sinne der ABMG 2011 geht. Der Mieter haftet jedoch unbegrenzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an der Mietsache. 

​

5. Diebstahl, Unterschlagung 

Der Eigenanteil des Mieters beträgt bei Diebstahlschäden 20% des Netto­Wiederbeschaffungswertes der Maschine, mindestens jedoch 2.500,-€. Eine etwaige Schadensersatzhaftung des Mieters für durch ihn (mit-) verursachte Diebstahlschäden ist auf den vorgenannten Eigenanteil begrenzt, soweit es um versicherte Gefahren und Schäden im Sinne der ABMG 2011 geht. Der Mieter haftet jedoch unbegrenzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Diebstahlschäden. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Mieter den Diebstahl nicht unverzüglich nach Schadenseintritt bei der zuständigen Polizeibehörde angezeigt hat und HUBSTEIGER-VERLEIH24.de einen entsprechenden Nachweis vorlegen kann. Die Haftungsbegrenzung bleibt jedoch unberührt, wenn der Mieter nachweist, dass er die vorgenannte Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftungsbegrenzung entfällt ferner in allen Fällen, in denen der Versicherer dem Mieter gegenüber, nicht zur Leistung verpflichtet wäre, wenn der Mieter selbst eine Versicherung gemäß vorstehend Ziffer 1. für die Mietsache abgeschlossen hätte. Nicht versichert ist das Risiko einer Unterschlagung. In diesem Fall entfällt deshalb die Möglichkeit der Begrenzung einer etwaigen Haftung des Mieters. Das Gleiche gilt im Fall der unbefugten Weitergabe von Mietsachen an Dritte. 

​

6. Zahlungsverzug, Kündigung 

Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine Schadensdeckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch HUBSTEIGER-VERLEIH24.de ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden.

​

​

​

HUBSTEIGER-VERLEIH24

Inhaber

Ralph Letzing

Hermannstraße 40

66359 Bous

 

Stand: 14.11.2023

​

​

​

​

​

​

​

bottom of page